Künstliche Intelligenz ist nicht mehr nur etwas für große Konzerne. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) setzen zunehmend auf KI-gestützte Prozesse. Gleichzeitig bringt die Europäische Union mit dem EU AI Act (auch „EU KI-Verordnung“ oder „KI-VO“) erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für KI auf den Weg. Viele Mittelständler fragen sich zurecht: Was bedeutet das für uns? Sind wir betroffen? Und wie können wir die neuen Regeln effizient umsetzen? Dieser Artikel liefert einen kompakten Überblick über alles, was Mittelständler zum EU AI Act wissen müssen und was es für KMU jetzt zu tun gilt.
Der EU AI Act ist eine KI-Verordnung auf europäischer Ebene, die am 2. August 2024 in Kraft getreten ist. Sie schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen für den sicheren, ethischen und vertrauenswürdigen Einsatz von KI. Weltweit ist dies die erste Vorschrift für einen regulierten Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Ziel der Verordnung ist es, das Zusammenarbeiten mit Künstlicher Intelligenz sicherer zu gestalten sowie innovative Projekte mit KI zu fördern.
Der Ansatz des Gesetzgebers ist risikobasiert gestaltet. Bedeutet: KI-Anwendungen werden in vier verschiedene Risikoklassen eingeteilt – Unannehmbares Risiko (verbotene KI-Systeme), Hohes Risiko und solche mit geringerer Einstufung (Begrenztes Risiko und Minimales Risiko). Je nach Einstufung gelten unterschiedliche Regelungen.
Der AI Act soll dabei folgendes erreichen:
Aufgepasst: Es ist wichtig zu berücksichtigen, dass der EU AI Act die bestehenden Regelungen, wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), erweitert, sie jedoch nicht außer Kraft setzt. Das bedeutet, dass die Vorgaben der DSGVO, wie Datenschutz und Einwilligung, weiterhin ihre Gültigkeit behalten.
Der AI Act gilt innerhalb der EU beispielsweise für Entwickler, die KI-Systeme bereitstellen, aber auch für Unternehmen, die KI intern nutzen. Selbst Unternehmen außerhalb der EU können betroffen sein, wenn ihre KI-Systeme in der EU eingesetzt oder deren Ergebnisse in der EU genutzt werden.
Die KI-Verordnung definiert mehrere Rollen, von denen insbesondere die folgenden für KMU von Bedeutung sind:
Für KMU bedeutet das: Nicht nur große Tech-Konzerne, auch Mittelständler sind klar vom EU AI Act tangiert. Die meisten KMU sind allerdings Betreiber von KI-Systemen. Bedeutet, sie nutzen möglicherweise ChatGPT, Copilots, automatisierte Recruiting-Tools oder KI-gestützte Fertigungsplanung. Aber auch als Betreiber tragen KMU Verantwortung: Sie müssen prüfen, welche Risikoklassen ihre Systeme erfüllen, und welche Transparenzpflichten gelten.
Der EU AI Act nennt mehrere spezielle Unterstützungsmaßnahmen für KMU:
Diese Maßnahmen stellen sicher, dass die Perspektiven von KMU bei der Festlegung von Normen und der Umsetzung des AI-Gesetzes angemessen berücksichtigt werden.
Der EU AI Act zählt vier Risikoklassen für KI-Systeme: minimales Risiko, begrenztes Risiko, hohes Risiko und unannehmbares Risiko (verboten).
Minimal: Systeme, die keinen Einfluss auf die Grundrechte oder den Schutz von Personen ausüben und lediglich eine unterstützende Funktion erfüllen. Beispielsweise Spam-Filter oder automatische Textvorschläge.
Begrenzt: KI-Systeme, die für die Interaktion mit Menschen konzipiert wurden und die Inhalte erstellen sowie verändern. Beispielsweise Chatbots oder Sprachassistenten.
Hoch: KI-Systeme, die eine große Gefahr für die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte von Personen darstellen. Beispielsweise Kreditscoring, Bewerber-Screening oder medizinische Diagnose-Tools.
Unannehmbar: KI-Systeme, die aufgrund ihres hohen Schadenpotenzials und zum Schutz der Grundrechte, Sicherheit und demokratischen Werte unzulässig sind. Beispielsweise Systeme zur Bewertung des sozialen Verhaltens (Social Scoring), zur biometrischen Kategorisierung (Echtzeit-Überwachung) oder bewusst manipulative KI.
Für KI-Systeme mit minimalem Risiko, zum Beispiel Spam-Filter, gibt es keine spezifischen AI‑Act‑Pflichten über die allgemeinen Grundsätze hinaus. Systeme, die ein inakzeptables Risiko darstellen, dürfen hingegen weder genutzt noch gehostet, noch entwickelt werden.
Für mittelständische Unternehmen ergeben sich konkrete Pflichten aus zwei Risikoklassen des EU AI Act: begrenztem und hohem Risiko. Diese hängen einerseits von der Rolle, die man als Unternehmen einnimmt, sowie andererseits von der Risikoklasse des KI-Systems ab.
KMU als Betreiber (am häufigsten): Bei begrenztem Risiko müssen Betreiber Transparenzpflichten umsetzen – z. B. Nutzer über Emotionserkennung informieren – die Gebrauchsanweisungen befolgen und somit für einen sicheren Betrieb sorgen. Bei Hochrisiko-KI gelten zusätzliche Pflichten, unter anderem: menschliche Aufsicht sicherstellen, betroffene Personen informieren, Ergebnisse überprüfen, kontinuierliche Überwachung durchführen sowie Vorfälle dokumentieren und melden.
KMU als Anbieter: Bei Systemen mit begrenztem Risiko müssen KMU in ihrer Rolle als Anbieter grundlegende Transparenz sicherstellen (z.B. Hinweis auf KI-Interaktion). Bei Hochrisiko-KI-Systemen gelten strengere Regeln, darunter: Qualitätsmanagementsystem etablieren, Konformitätsbewertung durchführen, technische Dokumentation führen, CE-Kennzeichnung am System anbringen, EU-Konformitätserklärung abgeben sowie KI-Anwendung in der EU-Datenbank registrieren.
Für KMU als Händler (selten) gilt das Prüfen der Konformität von KI-Systemen vor dem Bereitstellen oder Weiterverkauf auf dem Markt sowie das Informieren von Anbietern und zuständigen Behörden über nicht-konforme Systeme.
Hinweis: Prüfen Sie jedes in Ihrem Unternehmen eingesetztes KI-Tool sorgsam und stellen Sie sicher, welche Rolle Sie dabei einnehmen – und daraus folgend, welchen Pflichten und Regelungen Sie laut EU AI Act unterliegen.
KMU unterliegen denselben verpflichtenden Deadlines wie große Unternehmen. Der EU AI Act bietet zwar vereinfachte Verfahren und Unterstützung für KMU, aber die zeitlichen Vorgaben sind für alle Akteure gleichermaßen bindend.
Die Umsetzung des EU AI Acts erfolgt gestaffelt:
Tipp: KMU als Anbieter von GPAI-Modellen können den KI-Verhaltenskodex (veröffentlicht im Juli 2025) als Orientierung nutzen, um schrittweise die Pflichten des EU-KI-Gesetzes umzusetzen. Der Kodex ist nicht bindend, dient aber als praktische Unterstützung, um schon frühzeitig die Anforderungen zu erfüllen.
Bei Verstößen gegen den EU AI Act kann es schnell sehr teuer werden. Je nach Art und Schwere des Verstoßes können folgende Bußgelder verhängt werden:
Wichtig für KMU: Der Gesetzgeber hat eine explizite Schutzbestimmung für kleine und mittlere Unternehmen verankert (Artikel 99 Absatz 6). Diese besagt, dass KMU jeweils den niedrigeren Betrag zwischen Festbetrag und Prozentsatz des Jahresumsatzes zahlen, während große Unternehmen den höheren zahlen müssen. Die genaue Höhe der Bußgelder liegt aber im Ermessen der Behörden. Dabei werden dokumentierte Compliance-Bemühen als Abmilderungsfaktor berücksichtigt.
Abgesehen von den Bußgeldern haben Aufsichtsbehörden die Befugnis, nicht konforme KI-Systeme vom Markt zu entfernen.
Um den Anforderungen des EU AI Acts gerecht zu werden, sollten mittelständische Unternehmen eine umfassende Strategie entwickeln. Die folgenden Schritte helfen bei der Umsetzung:
1. Risikobewertung durchführen
2. Governance-Strukturen etablieren
3. Dokumentation aufbauen
4. Mitarbeitende schulen
5. Regulatorischen Support nutzen
Der EU AI Act ist mehr als nur ein Regulierungsschritt: Er ist ein Wendepunkt für Unternehmen in der EU und somit auch für den Mittelstand. KMU, die jetzt aktiv werden, vermeiden Compliance-Risiken, aber schaffen gleichzeitig Vertrauen bei Mitarbeitern, Kunden sowie Behörden. Indem KMU die Anforderungen der KI-Verordnung frühzeitig umsetzen, sichern sie nicht nur ihre Wettbewerbsfähigkeit, sondern positionieren sich – sowohl nach innen als auch nach außen – als verantwortungsvolle und zukunftsorientierte Akteure im digitalen Wandel.
Der EU AI Act betrifft alle Unternehmen innerhalb der EU, die KI-Systeme entwickeln, vertreiben oder nutzen – unabhängig von ihrer Größe. Für KMU sind insbesondere die Rollen als Betreiber (Nutzer von KI-Systemen), Anbieter und Händler relevant. Die konkreten Pflichten hängen einerseits von der eingenommenen Rolle und andererseits von der Risikoklasse der eingesetzten KI-Systeme ab. Darüber hinaus gilt der AI Act nicht nur innerhalb der EU, sondern auch für Unternehmen außerhalb der EU, wenn ihre KI-Systeme in der EU eingesetzt oder genutzt werden.
Je nach Rolle (Anbieter, Händler oder Betreiber) und Risikoklasse (Minimales, Begrenztes, Hohes, Unannehmbares Risiko) der eingesetzten KI-Systeme müssen sie Transparenzpflichten umsetzen, menschliche Aufsicht sicherstellen, Vorfälle dokumentieren und melden sowie technische Dokumentation führen. Für Hochrisiko-KI gelten zusätzliche Anforderungen, wie Konformitätsbewertungen und kontinuierliches Monitoring. KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko dürfen weder genutzt noch gehostet, noch entwickelt werden.
Der EU AI Act sieht mehrere Unterstützungsmaßnahmen vor, darunter kostenlosen Zugang zu „Regulatory Sandboxes“, vereinfachte technische Dokumentationsformulare, reduzierte Gebühren für Konformitätsbewertungen und Bußgelder sowie gezielte Schulungen und Kommunikationskanäle. KMU können zudem leichter an der Festlegung von Standards und der Governance, etwa durch das AI-Beratungsforum, teilnehmen. Diese Erleichterungen sollen KMU dabei helfen, die Vorgaben des EU AI Acts effizient umzusetzen.
Bei Verstößen gegen den EU AI Act können generell folgende Bußgelder anfallen:
Wichtig: KMU zahlen den niedrigeren Betrag zwischen Festbetrag und Prozentsatz des Jahresumsatzes. Nachweisbare Compliance-Bemühungen können sich strafmildernd auswirken. Zusätzlich können Aufsichtsbehörden nicht konforme KI-Systeme vom Markt entfernen. Es ist daher entscheidend, frühzeitig Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften zu ergreifen.