Der Wunsch nach weniger Bürokratie im Arbeitsschutz ist im Mittelstand seit Jahren präsent. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) empfinden die vielen formalen Pflichten, die Regelungen zu Beauftragten und die umfangreichen Dokumentationsvorgaben häufig als unverhältnismäßig – nicht, weil Arbeitsschutz grundsätzlich infrage gestellt wird, sondern weil Aufwand und Nutzen oft nicht zusammenpassen.
Mit einem Sofortprogramm will die Bundesregierung nun gezielt gegensteuern. Der politische Wille ist klar formuliert, erste Maßnahmen sind benannt. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, und ab wann spüren sie die angekündigten Erleichterungen?
Das Sofortprogramm zum Bürokratieabbau im Arbeitsschutz ist Teil eines Konzepts des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), mit dem der Arbeitsschutz moderner, vereinfacht und stärker an tatsächlichen Risikoszenarien ausgerichtet werden soll. Ziel ist es, bestehende Vorschriften zu entschlacken und zugleich besser an digitale Arbeitsprozesse anzupassen.
Im Fokus stehen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Für sie sollen praxisnahe Lösungen geschaffen werden, die den administrativen Aufwand im Arbeitsschutz spürbar reduzieren, ohne aber das Schutzniveau für Beschäftigte zu senken.
Das Sofortprogramm bildet dabei den Auftakt für insgesamt drei Reformpakete, die gestaffelt in der 21. Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Das BMAS erwartet bereits mit der Umsetzung der ersten beiden Reformpakete eine jährliche Entlastung der Wirtschaft von rund 200 Millionen Euro.
Am 5. November 2025 hat die Bundesregierung im Rahmen einer Entlastungssitzung das Sofortprogramm beschlossen. Die Federführung liegt beim BMAS, unterstützt von weiteren Ressorts wie dem BMDS (Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung).
Wichtig für die Praxis:
Das Sofortprogramm ist bislang kein geltendes Gesetz, sondern ein politischer Beschluss mit klarer Zielrichtung. Die gesetzliche Umsetzung ist momentan bis spätestens Ende des zweiten Quartals 2026 vorgesehen. Bis dahin gelten die bestehenden arbeitsschutzrechtlichen Pflichten unverändert fort. So sind z. B. Unternehmen mit mehr als 20 regelmäßig beschäftigten Mitarbeitenden weiterhin verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Sicherheitsbeauftragten zu bestellen.
Paket 1 enthält Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar sind und spürbare Entlastung bringen sollen. Der Schwerpunkt liegt darauf, formale Pflichten zu reduzieren und Prozesse zu modernisieren.
Im Mittelpunkt steht die Überarbeitung der Vorschriften zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten. Künftig sollen KMU entlastet werden, indem:
die Pflicht, eine bestimmte Anzahl an Sicherheitsbeauftragten bereitzustellen für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt,
für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten maximal ein Sicherheitsbeauftragter vorgeschrieben ist (Bestellung abhängig von Gefährdungslage).
Damit entfällt in vielen Unternehmen eine bislang verpflichtende Rolle, die häufig eher formal als praktisch wirksam war. Auf diesem Weg gibt es rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte weniger.
Außerdem wird der Druckluftbeauftragte abgeschafft, da die Druckluftverordnung außer Kraft gesetzt wird. Notwendige Schutzregelungen sollen aber in Einzelfällen in bestehende Arbeitsschutzverordnungen integriert werden, ohne zusätzliche Beauftragtenpflichten zu schaffen.
Darüber hinaus prüft die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) auf Anregung der Bundesregierung, weitere Beauftragtenpflichten, z. B. bei Fremdfirmeneinsätzen oder gefährlichen Arbeiten, abzuschaffen.
Ein weiterer Hebel im Sofortprogramm ist die Vereinfachung formaler Anforderungen. Entbehrliche Formerfordernisse sollen gestrichen werden. Wo Nachweise weiterhin notwendig sind, sollen elektronische Formate die klassische Schriftform künftig häufiger ersetzen. Das BMAS rechnet dadurch mit Einsparungen von rund 1,5 Millionen Euro für die Wirtschaft.
Vorteile für Unternehmen:
Geplant sind gezielte Anpassungen im Regelwerk der Unfallversicherung, die Bürokratie abbauen und Prozesse vereinfachen sollen, darunter:
Abschaffung der arbeitsschutzrechtlichen Doppelprüfung für dienstlich genutzte Fahrzeuge mit StVZO-Untersuchung.
Klarstellung, dass die Bestellung von Leiterbeauftragten rechtlich nicht verpflichtend ist.
Reform der DGUV Vorschrift 1, durch die Beauftragten entfallen.
Für KMU bedeuten diese Maßnahmen vor allem weniger organisatorischen Aufwand, geringere Dokumentationspflichten und eine spürbare Entlastung von personellen Zusatzrollen. Ressourcen, die sie stattdessen wieder in das operative Geschäft investieren können.
Hinweis: Die genaue Ausformulierung des Gesetzes und damit die endgültigen Inhalte des Sofortprogramms stehen noch aus.
Auch wenn Paket 1 aktuell im Fokus steht, lohnt sich ein kurzer Blick auf die weiteren geplanten Reformschritte im Rahmen des Bürokratierückbaus:
Paket 2:
Im zweiten Schritt des Sofortprogramms sollen KMU-Checks eingeführt, die Präventionsvorschriften in der gesetzlichen Unfallversicherung modernisiert und bestehende Abläufe stärker digitalisiert werden.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, eine mittelfristige Bürokratieentlastung zu ermöglichen. Paket 2 soll weitere Einsparungen von rund 50 Millionen Euro erzielen.
Paket 3:
In der letzten Stufe ist der weitere Bürokratierückbau in Abstimmung mit Sozialpartnern, Kammern und Ländern sowie Ressorts vorgesehen, z. B. in Form von Vereinfachungen bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen oder Arbeitsschutzausschüssen.
Zusätzlich sind umfassendere Praxischecks im Rahmen des Programms „Arbeit, Sicher und Gesund“ (ASUG) geplant. Dabei sollen mögliche Entlastungen für Unternehmen geprüft werden, insbesondere durch eine stärkere Koordinierung von Umweltrecht, Bauordnungsrecht und Arbeitsschutz. Diese Maßnahmen sollen allen Unternehmen, einschließlich KMU, praktische Entlastungen ermöglichen, ohne das bestehende Schutzniveau zu reduzieren.
| Pakete | Inhalte | Zeitplan |
| 1 | Sofortprogramm für den Bürokratierückbau im Arbeitsschutz | -Beschluss durch Bundesregierung am 5. November 2025, gesetzliche Umsetzung bis spätestens Mitte 2026 vorgesehen |
| 2 | KMU-Checks einführen, zukunftsfeste Prävention im SGB VII | Voraussichtliche Initiierung 2026 |
| 3 | Weitere Bürokratierückbauvorhaben im Laufe der gesamten 21. LP | Voraussichtliche Initiierung 2027/2028 |
So wichtig das Sofortprogramm ist, Unternehmen sollten nicht darauf setzen, dass politische Reformen allein ihre Bürokratieprobleme lösen. Laut dem aktuellen KfW-Mittelstandspanel verbringen Mittelständler im Schnitt 7 Prozent ihrer Arbeitszeit – etwa 32 Stunden monatlich pro Unternehmen – mit der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Doch nicht nur externe Regelungen bremsen die Abläufe: Auch ineffiziente interne Prozesse, Papierdokumente und fehlende Systemintegration verursachen zusätzliche Verzögerungen, die Reformen allein nicht beheben können.
Bereits heute können KMU gegensteuern, indem sie Arbeitsschutzprozesse digitalisieren und zentral steuern – ohne auf gesetzliche Änderungen zu warten. Dies spart auf lange Sicht nicht nur Zeit, sondern reduziert auch Fehler.
Das Sofortprogramm ist eine Initiative der Bundesregierung, die darauf abzielt, den Arbeitsschutz zu modernisieren und bürokratische Hürden abzubauen. Es beinhaltet Maßnahmen wie die Reduzierung formaler Pflichten und die Einführung digitaler Lösungen, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten.
Paket 1 soll KMU gezielt entlasten. Neben der Reduzierung von Beauftragtenpflichten, wie Sicherheits- und Druckluftbeauftragten, wird auch das Regelwerk der Unfallversicherung vereinfacht. Beispielsweise entfallen bestimmte Doppelprüfungen und unnötige Dokumentationspflichten, wodurch KMU Zeit und Kosten sparen können.
Die gesetzliche Verabschiedung des Sofortprogramms (Paket 1) ist bis spätestens Mitte 2026 vorgesehen. Bis dahin gelten die bestehenden arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften. Unternehmen können jedoch schon jetzt ihre internen Abläufe optimieren, um Bürokratie zu reduzieren.