Neues Jahr, neue Gesetze. Die neuen Gesetze legen den Fokus auf soziale Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit und digitale Sicherheit. Mit Regelungen zu Mindestlöhnen, Transparenz bei Gehältern, Produkthaftung und Verpackungen sowie Maßnahmen zur Förderung von Innovationen und Investitionen werden zentrale Bereiche für den Mittelstand adressiert. Die folgenden Veränderungen betreffen KMU in verschiedenen Punkten und erfordern teilweise sofortige Maßnahmen.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde. Basierend auf der Anpassung des Mindestlohns erhöht sich ab 2026 dementsprechend auch die monatliche Einkommensgrenze für geringfügige Beschäftigungen (Minijob) auf 603 Euro monatlich (davor 566 Euro). Für Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich (Midijob) gelten ab Januar Einkommensspannen von 603,01 Euro bis zu maximal 2.000 Euro pro Monat.
Auch die Mindestvergütung für Auszubildende, die ihren dualen Ausbildungsberuf zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, steigt deutlich an. Dabei erhöht sich die Vergütung im ersten Ausbildungsjahr um rund 6,2 Prozent (724 Euro), mit weiteren Steigerungen in den folgenden Ausbildungsjahren.
Die Aktivrente, die am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat verabschiedet wurde, tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können freiwillig weiterarbeiten und bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind weiterhin zu zahlen. Für alles über den Freibetrag muss regulär Steuer gezahlt werden. Die Regelung gilt für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, nicht für Selbstständige, Minijobs oder Beamte, und soll längeres Arbeiten attraktiver machen sowie Fachkräftepotenziale sichern.
Das Entgelttransparenzgesetz (eingeführt im Jahr 2017) soll bis zum 7. Juni 2026 an die EU-Richtlinie 2023/970 angepasst werden. Gehaltsangaben im Bewerbungsprozess werden voraussichtlich verpflichtend, und Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden müssen in gestaffelten Abständen regelmäßig über Entgeltstrukturen und geschlechtsspezifische Lohnunterschiede berichten.
Unabhängig von der Betriebsgröße erhalten Beschäftigte ein erweitertes Recht, Informationen zu Gehältern und Entgeltkriterien einzuholen. Arbeitgeber werden verpflichtet, ihre Entgeltgrundsätze transparent und geschlechtsneutral zu dokumentieren; bei Diskriminierungsverdacht ist eine verschärfte Beweislast zulasten des Unternehmens vorgesehen. Für den Mittelstand bedeutet dies insbesondere Anpassungen bei HR- und Payroll-Prozessen sowie eine systematische Überprüfung der Vergütungsstrukturen, sobald das deutsche Umsetzungsgesetz vorliegt. Ein Gesetzesentwurf soll Anfang 2026 in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.
Im Rahmen des Steueränderungsgesetz wird die Pendlerpauschale zum 1. Januar 2026 bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer auf 38 Cent pro Kilometer angehoben. Bisher galt dieser höhere Satz erst ab dem 21. Kilometer. Die Änderung sorgt für spürbare Steuererleichterungen und erhöht die finanzielle Unterstützung für Menschen mit langen Arbeitswegen: Insgesamt profitieren Pendler so von einer jährlichen Entlastung von rund 1,1 Milliarden Euro. Außerdem bleibt die Mobilitätsprämie bestehen, wodurch Steuerpflichtige mit geringem Gehalt gezielt entlastet werden.
Ende 2024 verabschiedete die Europäische Union die Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853, die bis zum 09. Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Ziel des Gesetzes ist eine Modernisierung des Produkthaftungsrechts: Der Produktbegriff wird erweitert, sodass auch digitale und vernetzte Produkte – etwa Software, KI-Systeme oder Cloud-Dienste, die für die Produktfunktion essenziell sind – unter die Haftung fallen.
Neben Herstellern werden künftig auch Importeure, Händler und Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung genommen. Für betroffene Mittelständler bedeutet das höhere Anforderungen an Dokumentation, Risikomanagement und Versicherungsschutz. Den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts finden Sie hier.
Ab dem 12. August 2026 ersetzt die Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR (EU) 2025/40 die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und wird als Verordnung ab dem Zeitpunkt unmittelbar anwendbar. KMU sind direkt betroffen, Ausnahmen gibt es jedoch für Kleinstunternehmen: Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro sind von einigen PPWR-Pflichten befreit.
In Zukunft stehen sowohl Hersteller als auch Händler und Importeure vor neuen Verpflichtungen was Verpackungen und Verpackungsabfall betrifft. Dazu gehören unter anderem strengere Recyclingvorgaben und erweiterte Kennzeichnungen (z. B. EU-Label zur Materialzusammensetzung).
Ab 2026 bringt die NIS-2-Richtlinie der EU neue und verschärfte Anforderungen an die Cybersicherheit, die neben Betreibern kritischer Infrastrukturen nun auch viele mittelständische Unternehmen betreffen. Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten oder einem Umsatz von über 10 Millionen Euro in den von NIS‑2 erfassten Sektoren müssen künftig ein umfassendes Risikomanagement, Sicherheitskonzepte und Schulungen für Mitarbeitende etablieren.
Zudem sind Sicherheitsvorfälle streng zu melden, mit einer ersten Meldung innerhalb von 24 Stunden. Für betroffene KMU bedeutet das: Möglichst zeitnahe IT-Sicherheitsstrukturen grundlegend überdenken und anpassen, um den neuen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Gut zu wissen: Zur Orientierung bietet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine NIS-2-Betroffenheitsprüfung für Unternehmen an, die unsicher sind, ob sie von der Regelung betroffen sind oder nicht.
Das Standortfördergesetz (StoFöG) zielt darauf ab, den Finanzstandort Deutschland durch steuerliche Erleichterungen, Bürokratieabbau und eine bessere Kapitalmarktzugänglichkeit zu stärken. Der Bundestag hat das Gesetz am 19. Dezember 2025 beschlossen (Drucksache 21/3343). Die Zustimmung des Bundesrats steht zwar noch aus, soll jedoch planmäßig am 30. Januar 2026 erfolgen.
Das StoFöG regelt unter anderem erleichterten Kapitalmarktzugang (1-Cent-Aktie, prospektfrei bis 12 Mio. €), steuerliche Vorteile beim „Roll-Over“ von Gewinnen (Grenze von 500.000 € auf 2 Mio. € ausgeweitet) sowie Fondsanreize für KMU-Investitionen und höhere Sofortabschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (geplant bis 1.200 €). Für KMU bietet das StoFöG viel Potenzial, insbesondere durch die steuerlichen Erleichterungen bei Reinvestition und die verbesserten Rahmenbedingungen für Wagniskapital sowie Fondsförderungen für Wachstumsinvestitionen.
Das Reparaturrecht soll Verbraucher ermöglichen, Produkte länger zu nutzen und Abfall zu vermeiden. Bis zum 31. Juli 2026 muss die europäische Richtlinie von 2024 in das nationale Recht der europäischen Mitgliedstaaten übertragen werden. Ab Inkrafttreten (spätestens Juli 2026) gelten neue Pflichten primär für Hersteller und Importeure von Produktgruppen, die der Ökodesign-Verordnung unterliegen – beispielsweise bestimmte Elektrogeräte, Haushaltsgeräte sowie Elektronik.
Eine detaillierte Liste betroffener Produkte befindet sich in Anhang II der europäischen Richtlinie. Hersteller (und bei Nicht-EU-Herstellern die Importeure) müssen künftig Ersatzteile und Reparaturinformationen für defekte Geräte außerhalb der Gewährleistung bereitstellen – und das zu angemessenen Kosten. Für betroffene KMU (insbesondere Importeure und Hersteller) bedeutet das unter anderem Anpassungen in Ersatzteilmanagement und Lagerverwaltung sowie Optimierung der Serviceprozesse.
Laut Umsetzungsplan gibt es ab dem 27. September 2026 strengere Regelungen gegen irreführende Nachhaltigkeitsaussagen. Sämtliche Umweltaussagen (wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“) müssen mit überprüfbaren Nachweisen belegt werden. Verbraucher sollen direkten Zugriff auf solche Nachweise haben, z. B. via QR-Code. Somit wird die europäische Richtlinie EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition) in nationales Recht überführt.
Das betrifft Marketing, Produktbeschreibungen und Werbung – also praktisch alle B2C-Unternehmen und viele B2B-Player. Um Abmahnungen zu vermeiden, sollten KMU ihre Anzeigen, Produktbeschreibungen und Werbematerialien prüfen. Weitere Informationen finden Sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Hinweis: Einige der vorgestellten Gesetze treten erst 2026 in Kraft und können Änderungen unterliegen. Beobachten Sie fortlaufend die aktuellen Entwicklungen und Anpassungen.